Informationen für Patient:innen

Informationen für Patient:innen

Bereits vor Ihrem ersten Besuch in unserer Praxis stehen wir Ihnen zur Seite, um die wichtigsten Fragen zu klären und einen nahtlosen Therapieablauf sicherzustellen.


Hier finden Sie vorab einige wesentliche organisatorische Informationen.

Ihr erster Termin in unserer Praxis



Vor Beginn der Therapie möchten wir Sie umfänglich über alle wichtigen Regelungen in unserer Praxis informieren, um die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu schaffen.



Bitte erscheinen Sie zum ersten Termin 10 Minuten vor Ihrem Therapiebeginn in der Praxis, um mit der Anmeldung nötige Formalitäten wie Patientenverträge, Termine, Zuzahlung etc. in Ruhe klären zu können.


Bitte kommen Sie grundsätzlich rechtzeitig zu ihren Behandlungen, um einen optimalen Ablauf sicherzustellen. Aufgrund unseres engen Zeitplanes kann versäumte Behandlungszeit nicht nachgeholt werden. Bitte vereinbaren Sie Ihre weiterführenden Termine frühst möglich, um eine Terminkonstanz zu gewährleisten.


Bringen Sie zur ersten Behandlung folgenden Dinge mit:


  • Ihre kassenärztliche oder private Verordnung.


  • Zu jeder Therapie ein großes Handtuch.


  • Im Auftrag der Krankenkassen müssen wir für jede Verordnung eine Zuzahlung/ Rezeptgebühr einnehmen, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett übernehmen. Die Höhe der Rezeptgebühr ist von den Krankenkassen festgeschrieben und in allen Praxen gleich. Die Zuzahlung errechnet sich  aus 10 Euro pro Verordnung plus 10% des gesamten Behandlungspreises. Wir bitten Sie, die Rezeptgebühr bis spätestens zum dritten Behandlungstermin in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen. Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie bitte Ihre Befreiungskarte mit.


  • Um eine auf Sie abgestimmte gute Akut-, Vor- oder Nachbehandlung gewährleisten zu können, bringen Sie bitte alle Ihnen aktuell vorliegenden Arztberichte, Operationsberichte, bildgebende Verfahren bzw. vorliegende Nachbehandlungspläne mit.


Den ersten Termin einer Verordnung nutzen wir in unserer Praxis zur physiotherapeutischen Befundung. Hier wird die/der Therapeut:in Sie gezielt nach Einsicht der vorliegenden Unterlagen physiotherapeutisch untersuchen und mit Ihnen zusammen Schritt für Schritt Ziele besprechen und festlegen. Dieses Vorgehen gewährleistet einen klaren Behandlungsverlauf und gibt Ihnen die Möglichkeit, noch offene Fragen in geschützter Atmosphäre zu klären.



Informationen für gesetzlich versicherte Patient:innen

Rezeptprüfung

Physiotherapeuten sind in der Rezeptprüfpflicht, d.h. wir müssen das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Sollten Eintragungen fehlerhaft sein, müssen diese vom Arzt geändert werden. Diese Änderungen müssen immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes versehen werden, damit Ihre Krankenkasse das Rezept zur Abrechnung akzeptiert.

Sollte Ihr Rezept nicht korrekt sein, bitten wir Sie dies erneut dem Arzt bzw. der Ärztin zur Änderung vorzulegen!

Terminabsage

Wir planen für unsere Patient:innen feste Behandlungstermine ein, um die Wartezeit auf ein Minimum zu reduzieren. Wir bitten Sie deshalb darum, dass eine Absage nur in dringenden Fällen, spätestens jedoch 24 Stunden vor Ihrem Behandlungstermin erfolgen sollte. Im Krankheitsfall möchten wir Sie bitten, uns bis spätestens 8:30 Uhr zu informieren. Die freiwerdenden Termine können dann an Akutpatienten vergeben werden. Terminabsagen außerhalb der Öffnungszeiten können auf den Anrufbeantworter gesprochen oder per EMail hinterlassen werden.

Sollten Sie diese Frist nicht ein halten oder unentschuldigt fehlen, müssen wir Ihnen den Termin privat in Rechnung stellen, da der freigewordene Termin nicht mehr an andere Patiente:innen vergeben werden kann.

Gültigkeit Ihrer Verordnung

Die ausgestellte Verordnung ist nur 28 Kalendertage gültig. Sollte die erste Behandlung nicht innerhalb dieser Frist stattfinden können, muss Ihr Arzt die Verordnung noch einmal entsprechend ändern. 

Zudem müssen alle sechs Behandlungstermine innerhalb von drei Monaten nach dem ersten Behandlungstermin erfolgen. Sollten mehr als sechs Behandlungen verordnet sein, müssen diese innerhalb von sechs Monaten erbracht werden. Andernfalls verfallen die Behandlungen.

Physiotherapie ohne vorherigen Arztbesuch

Haben Sie akute Beschwerden und kurzfristig keinen Arzttermin bekommen?  Einige unsere/r Mitarbeiter:innen verfügen über die Zusatzqualifikation Heilpraktiker:in für den Bereich Physiotherapie. Dies ermöglicht es uns ohne ärztliche Überweisung eine Diagnose zu stellen und auf Basis dieser die entsprechende Therapie auszuführen. Auch die Ausstellung eines Rezeptes zur physiotherapeutischen Behandlung ist möglich, wird aber durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet und ist somit eine Selbstzahlerleistung. 

Informationen für privat versicherte Patient:innen

Honorarvereinbarung

Die klare und offene Kommunikation unserer Preisgestaltung ist uns sehr wichtig. Zu jedem Privatrezept erhalten Sie eine Honorarvereinbarung mit den Preisen, die Ihnen am Ende der Therapie in Rechnung gestellt werden. Bitte vergleichen Sie die Erstatt­ungs­sätze Ihrer privaten Kranken­versich­erung mit unseren Preisen. Das Honorar für unsere Leistung ist unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung zu zahlen. Diese ist abhängig von Ihrem vereinbarten Tarif.

Am Ende Ihrer Behandlung reichen Sie die Honorarvereinbarung bei Ihrer PKV gemeinsam mit der Abschlussrechnung ein.

Preise für Privatpatienten

Die von uns in Rechnung gestellten Privatpreise sind angelehnt an die Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh).  Als Grundlage dienen hier die Preise der gesetzlichen Krankenkassen. Hinzu kommt ein Multiplikator zwischen 1,2 und 2,3. Derzeit berechnen wir in unserer Praxis den 1,2 fachen Steigerungssatz für Privatversicherte. Für Massagetherapie berechnen wir Ihnen den 1,4 fachen Steigerungssatz.   

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